Vorsicht bei Vermietungen von Schutzausrüstung

Bundesfachgruppe Bergsport plant Ausbildung zum*zur Sachkundigen für PSA-Prüfungen

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Zur Ausübung des Klettersports ist eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) nötig. Hierzu gehören Klettergurt, Helm, Karabiner, Schlingen, Seile und weitere Ausrüstungsgegenstände, die vor Absturz schützen sollen.

Diese Gegenstände tragen eine EN-Prüfnummer und werden in sogenannte PSA-Kategorien eingeordnet. Kletternde sind für den funktionsfähigen Zustand ihrer PSA selbst verantwortlich. Bei Unsicherheit können Expert*innen die PSA prüfen. Bergsport-Trainer*innen sind durch ihre Ausbildung befähigt, ihr Material selbst zu prüfen. Sind sie für den Verein tätig, ist jährlich eine ausführliche Prüfung und eine Kurzkontrolle jeweils vor dem Einsatz notwendig. Eine Dokumentationspflicht besteht nicht.

Anders verhält es sich, wenn Ausrüstungsgegenstände, die einer PSA-Kategorie zugeordnet werden, verliehen werden. Wird kein Entgelt erhoben, haftet der*die Verleiher*in bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wird eine Gebühr erhoben, handelt es sich um Vermietung. In diesem Fall ist es die Pflicht von Vermietenden, den Mietenden den Gegenstand in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen.

Die zur Vermietung angebotene PSA muss neben der normalen Kontrolle vor jedem Einsatz auch einer regelmäßig eingehenden Überprüfung durch eine "sachkundige Person" unterzogen werden. Außerdem besteht Dokumentationspflicht. Eine "sachkundige Person" zeichnet sich entweder durch langjährige Bergsporterfahrung aus oder hat eine Bergsportqualifikation und eine PSA-Zusatzausbildung absolviert.

Werden also in der Ortsgruppe Persönliche Schutzausrüstungen verliehen, benötigen Materialwart*innen Sachkunde zur Prüfung und sind zur regelmäßigen Dokumentation verpflichtet. Zudem müssen sie Personen einweisen, die PSA an Bergsportler*innen ausgeben. Auch wenn keine Verleihgebühr im herkömmlichen Sinne erhoben wird, empfiehlt sich dieses Vorgehen. So kann ausgeschlossen werden, dass beschädigtes Material in Umlauf gerät. Zudem wird klarer, wann Ausrüstungsgegenstände ausgetauscht werden müssen.

Die Grundlage für den Umgang mit der Persönlichen Schutzausrüstung bildet das Grundsatzpapier 312-906 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Natürlich wird es auch bei den NaturFreunden umgesetzt: Der Umgang mit der PSA ist bereits seit 2018 Inhalt der Trainer*innenausbildung, auch werden Lehrteamer*innen Bergsport zu Sachkundigen qualifiziert. Zudem sind PSA-Fortbildungen geplant. Mittelfristig strebt die Bundesfachgruppe Bergsport eine verbandsinterne Ausbildung zum*zur Sachkundigen zur Prüfung der Persönlichen Schutzausrüstung im Bergsport an.

Anke Wille / Günther Leicht
Bundeslehrteam Bergsport