Ö.T.E. und NaturFreunde Deutschlands: Schutz von Natur und Landschaft essentiell für Tourismus im ländlichen Raum

Stellungnahme zum „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des GAK-Gesetzes“ vom 24.2.2016

Einleitung:
In Anlehnung an die Stellungnahme der Umweltverbände DNR, DVL, BUND, EuroNatur, Greenpeace, NABU und WWF vom März 2016 begrüßen auch die Verbände Ökologischer Tourismus in Europa (Ö.T.E.) e.V. und die NaturFreunde Deutschlands (NFD) e.V. – Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur – die beabsichtigte Überarbeitung und Weiterentwicklung der GAK  (Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"). Vor allem was das Ziel der Sicherung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume im Rahmen eines integrierten Ansatzes als Lebens-, Wirtschafts-, Erholungs- und Naturräume betrifft, wobei neben der bisherigen einzelbetrieblichen Förderung weitere übergreifendere Förderungen möglich werden. Dabei ist auch die zukünftig geforderte Berücksichtigung der Ziele und Erfordernisse des Natur- und Umweltschutz sowie der Landschaftspflege zu begrüßen. Zum Ziel des neuen Gesetzesentwurfes, die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen, müssen daher auch im Hinblick auf Einkommenschancen durch Tourismus die Förderungen im Rahmen der GAK viel stärker an den Erhalt von Natur und Landschaft geknüpft werden, als dies bisher der Fall ist.

1. Änderung von § 1 des GAKG
Die neue Nummer 2 im § 1: „Maßnahmen einer markt- und standortangepassten sowie umweltgerechten Landbewirtschaftung“ ist zu ändern in „Maßnahmen einer markt- und standortangepassten und naturverträglichen, umweltgerechten Landbewirtschaftung“. Natur- und Umweltschutz sind in einer zukunftsfähigen Landwirtschaft untrennbar miteinander verbunden.

2. Änderung von § 2 des GAKG
Es reicht unseres Erachtens nicht, wie im § 2 Absatz 1 festgelegt, dass die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung, Landesplanung, des Umwelt- und Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie des Tierschutzes lediglich zu beachten sind. Auf den Tourismus bezogen, sind diese Anforderungen unabdingbare Voraussetzungen für eine erfolgreiche nachhaltige Tourismusentwicklung im ländlichen Raum und müssen stärker verankert werden. Förderungen im Rahmen der GAK müssen viel stärker an den Erhalt von Natur und Landschaft geknüpft werden, als dies bisher der Fall ist. Daher sollte unter § 2 Absatz 1 die „Förderung des Umwelt- und Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Erhalts von gewachsener Kulturlandschaft“ als weiterer allgemeiner Grundsatz ergänzt werden.

Der neue Satz 3 im Absatz 2 des § 2 „Die in §1, Absatz 1, Nummer 7 genannten Maßnahmen können nur dort durchgeführt werden, wo aufgrund demografischen Wandels und geografischer Abgelegenheit besondere Anstrengungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge erforderlich sind“ greift daher nach unserer Auffassung zu kurz.

Im Rahmen der Förderung einer nachhaltigen ländlichen Tourismusentwicklung sind dafür eigenständige Anforderungen zu entwickeln, wo und in welchem Maße derartige besondere Förderungen zum Erhalt der touristischen Attraktivität notwendig sind. Die spezielle Förderkulisse hierzu wäre an definierten Merkmalen der naturräumlichen Ausstattung, Art der Bewirtschaftungsformen, Zahl der bäuerlichen Betriebe mit bewirtschafteten Flächen, wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus u.ä. zu orientieren.

3. Anmerkung zu der Begründung zu D1.
Mehrkosten aufgrund der vorgeschlagenen Gesetzesänderung werden laut dem Referenten-entwurf nicht erwartet bzw. es wird dazu auf die zur Verfügung gestellten Mittel in den jährlich zu erstellenden Bundeshaushaltsplan verwiesen. Kommt es hier nicht zu Erhö-hungen der Mittel seitens des Bundes, kommt es lediglich zu Verschiebungen in den Förder-bereichen. Auch müssten die Länder bereit sein, ihren finanziellen Anteil an der GAK ebenfalls zu erhöhen. Das erscheint, vor dem Hintergrund der Herausforderungen vor denen die ländlichen Räume (demografischer Wandel etc.) stehen, nicht ausreichend. Hierzu müssen zukünftig deutlich mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, um den Anforderungen gerecht werden zu können.

Begründung:
Mit Fokus auf die Chancen einer nachhaltigen Tourismusentwicklung im ländlichen Raum stellen Ö.T.E. und NFD folgendes fest: Der notwendige Erhalt von Natur- und (Kultur-)Landschaft und deren Attraktivität für den Tourismus in ländlichen Räumen sind bisher kaum Gegenstand von Tourismuspolitik. Selbst-verständlich ist der Erhalt von Natur und Landschaft Kernthema der Naturschutzpolitik. Doch entscheidende Auswirkungen auf den Zustand von Natur und Landschaft haben andere wirtschaftsnahe Politikbereiche, die die Natur ebenfalls als kostenfreie Ressource be-trachten, wie die Verkehrspolitik mit dem Bau von Infrastruktureinrichtungen oder die Land-wirtschaftspolitik.

Aus tourismuspolitischer Sicht sind andere Politikbereiche stärker am Leitbild des Erhalts von Natur und Landschaft zu orientieren und es sollten zukünftig regionale Wertschöpfungsketten umgesetzt werden, die Landwirtschaft, Landschaftserhalt, Naturschutz und Tourismus miteinander verknüpfen. Am Beispiel der Landwirtschaftspolitik bedeutet dies, dass Subventionen im Agrarbereich noch viel stärker als bisher an den Erhalt von Natur und Landschaft geknüpft werden sollten.

Neben der Landwirtschaft ist der Tourismus häufig die maßgebende Erwerbsquelle im ländlichen Raum. Touristen schätzen, neben einem attraktiven Angebot touristischer, länd-lich geprägter Infrastruktur, besonders eine gewachsene Natur- und (Kultur)Landschaft. Dieses bildet die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche regionale Wertschöpfung durch Tourismus. Die Attraktivität des ländlichen Raumes für Touristen zeigt sich dabei insbe-sondere durch eher kleinräumige Bewirtschaftungsformen mit häufigen Fruchtwechseln, kleine Tierbestände und einem vielfältigen und abwechslungsreichen Landschaftsbild. Dies ist gefährdet durch das zunehmende Ausscheiden gerade kleinerer bäuerlicher Betriebe und in der Folge aufkommenden großräumigen Bewirtschaftungsformen und häufigen Mono-strukturen. Es muss deshalb gelingen, kleinbäuerliche Betriebe und ihre traditionellen Bewirt-schaftungsformen auch zukünftig zu erhalten, um die besondere Attraktivität für den Touris-mus nicht zu verlieren. Zur langfristigen Sicherung dieses Erwerbszweiges müssen daher zukünftig regionale Wertschöpfungsketten umgesetzt werden, welche die Landwirtschaft, Landschaftserhalt, Naturschutz und Tourismus miteinander verknüpfen. Dies stärkt nicht zuletzt auch das Angebot von „Urlaub auf dem Bauernhof“ mit einer breiteren Streuung von Einkommen durch Tourismus. Gleichzeitig befördern kleinräumige Bewirtschaftungsformen den Natur- und Artenschutz sowie den Landschaftsschutz in positiver Hinsicht.

Bonn / Berlin, den 14. Juni 2016

Kontakt:
Bernd Räth, Ö.T.E. e.V., Tel. 0228-359008, b.raeth@oete.de
Hans-Gerd Marian, NFD e.V., Tel. 030-297732-60, marian@naturfreunde.de