BER-Urteil ist Rückschlag für die betroffenen Lärmopfer

NaturFreunde Berlin prüfen Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sowie eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof

Zum heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Klage der NaturFreunde Berlin wegen der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung der Flugrouten über den Müggelsee erklärt Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands:

Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wurden die wichtigsten Klagepunkte der NaturFreunde Berlin vom Gericht nicht aufgegriffen. Die NaturFreunde halten an ihrer Auffassung fest, dass die Festlegung von Flugrouten über den Müggelsee ohne jegliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und ohne FFH-Prüfung gegen geltendes EU-Recht verstößt.

Die NaturFreunde Berlin können diese Entscheidung des Gerichts, insbesondere aufgrund des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission, nicht nachvollziehen und werden gemeinsam mit den neun Einzelklägern klären, ob sie gegen dieses Urteil in Revision gehen. Das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zeigt deutlich, dass Flugroutenfestlegungen ohne vorherige UVP- und FFH-Prüfung gegen EU-Recht verstoßen.

Die NaturFreunde Berlin werden zudem prüfen, ob sie eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof vorbereiten, um grundsätzlich klären zu lassen, dass sich deutsche Gerichte an die klaren Vorgaben der EU-Richtlinien halten müssen.

Mit der heutigen Entscheidung des Gerichtes ändert sich nichts an der Überzeugung der NaturFreunde, dass es sich bei der Planung und beim Bau des Flughafens BER um ein großes Desaster handelt. Die NaturFreunde werden sich weiter dafür einsetzen, dass diese Fehlplanung beendet wird, und engagieren sich juristisch, aber vor allem auch politisch, für eine Veränderung der Flughafenpolitik in Berlin und Brandenburg.
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