Finger weg von der Verbandsklage für Natur- und Umweltschutzverbände

Zu dem von fünf CDU-Politikern vorgelegten „11-Punkte-Plan für schnelleres Planen und Bauen“ erklärt der Fachbereich Naturschutz, Umwelt und Sanfter Tourismus der NaturFreunde Deutschlands anlässlich seiner Herbsttagung in Heilbronn:

„Dieser 11-Punkte-Plan enthält wieder einmal den Versuch, die Mitwirkungsrechte der Natur- und Umweltschutzverbände zu beschneiden und das Verbandsklagerecht einzuschränken.

So sollen „zentrale Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen“ über Maßnahmengesetze direkt vom Bundestag beschlossen werden können und damit Planfeststellungsverfahren und mit ihnen die Anhörungsrechte der Natur-und Umweltschutzverbände entfallen. Das ist nicht akzeptabel.

Jahrzehntelang haben die NaturFreunde gemeinsam mit anderen Naturschutzverbänden für die Verankerung des Verbandsklagerechts im Bundesnaturschutzgesetz gekämpft. Mit diesem Klagerecht im Rücken besteht die gute Chance, dass die Stellungnahmen der Naturschutzverbände auch ernst genommen werden. Die Praxis der Verbände zeigt auch, dass sie mit diesem Recht sehr überlegt und verantwortungsvoll umgehen.

Wir wenden uns gegen jeden Versuch, die Mitwirkungsrechte der Natur- und Umweltschutzverbände und das Verbandsklagerecht einzuschränken.“
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NaturFreunde Deutschlands
Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur

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Bundesfachbereichsleiter Naturschutz, Umwelt und Sanfter Tourismus
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