Ägäis: NATO-Einsatz gegen Schlepper ist Flüchtlingsabwehr

Abschiebung von Geflüchteten in die Türkei verstößt gegen internationales Recht

Berlin, 12. Februar 2016 – Zum NATO-Einsatz in der Ägäis erklärt Uwe Hiksch vom Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands:

Die geplanten kollektiven Abschiebungen von Flüchtenden in der Ägäis zurück in die Türkei sind ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Mit dem neuen NATO-Einsatz in der Ägäis unter deutscher Führung wird die Militarisierung der Flüchtlingspolitik und der EU-Außengrenzen weiter forciert.

Die NaturFreunde Deutschlands lehnen diesen mit einer humanen Flüchtlingspolitik unvereinbaren Weg entschieden ab. Die NaturFreunde fordern die Bundesregierung auf, sich endlich für sicher Zugangswege für Flüchtende in die EU einzusetzen.

Die europäischen Werte werden kaltherzig mit Füßen getreten
Die NATO offiziell zum „Kampf gegen Schlepper“ einzusetzen, in der Realität jedoch Flüchtlingsabwehr zu betreiben, ist zynisch. Wenn die Regierungschefs der EU-Staaten endlich so viel Kreativität und Einsatzbereitschaft in die Rettung von Menschen auf der Flucht legen würden, wie sie in deren Abwehr stecken, müssten auf den gefährlichen Migrationsrouten nicht täglich Menschen sterben. Die Kaltherzigkeit, mit der die immer wieder betonten „europäischen Werte“ mit Füßen getreten werden, ist einfach unerträglich geworden.

Der nächste sichere Hafen liegt nicht automatisch in der Türkei
Die NaturFreunde Deutschlands verurteilen die systematische Aushebelung von internationalem Recht durch die restriktive Flüchtlingspolitik der Europäischen Union. In den internationalen Regeln der Seenotrettung ist eindeutig geregelt, dass ein auf dem Meer aus Seenot geretteter Mensch in den nächsten sicheren Hafen gebracht werden muss. Wenn jedoch die geretteten Geflüchteten, unabhängig vom Ort der Rettung, durch NATO-Kriegsschiffe in die Türkei zurückgebracht werden, ist das ein klarer Verstoß gegen internationales Recht.

NATO-Mission verstößt gegen verfassungsmäßig garantiertes Recht auf Asyl
Durch die NATO-Mission wird Menschen ihr Recht auf Asyl in der Europäischen Union verwehrt. Dies verstößt gegen das Grundgesetz und gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Da dieser NATO-Einsatz unter deutscher Führung stattfindet, wird eindeutig gegen das verfassungsmäßig garantierte individuelle Recht auf Asyl verstoßen.

Regierungen geben dem rassistischen Druck von Pegida & Co. nach
Es ist beschämend, dass die Regierungen der EU dem rassistischen Druck von Pegida & Co. nachgeben und das über viele Jahrzehnte erkämpfte Recht auf Asyl für einen immer größeren Teil von Menschen de facto abschaffen.

Sowohl mit der Festlegung von sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ als auch mit der jetzigen NATO-Mission, die nichts anderes als kollektive „Push-backs“ im humanitären Mantel sind, wird das Recht auf Asyl systematisch untergraben.
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