Staatsanwaltschaft Potsdam hat Ermittlungen eingestellt – NaturFreunde Brandenburg bleiben wachsam
Anfang 2015 wurden auf drei Parzellen insgesamt circa drei Hektar Erlenbruchwald im Genshagener Busch (Stadt Ludwigsfelde in Brandenburg) kahlgeschlagen. Bei dem Wald handelt es sich um ein nach EU-Recht besonders geschütztes Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH). Es herrscht "Verschlechterungsverbot", das heißt: Handlungen, die Schutz und Erhaltung eines FFH-Gebietes zuwider laufen, sind untersagt.
Nach Hinweisen von Anwohnern erstatteten die NaturFreunde Brandenburg am 12. Mai 2015 eine Strafanzeige (die Presse berichtete). In der Zwischenzeit war die Fläche wieder mit Erle aufgeforstet worden, das fragile Ökosystem Erlenbruchwald jedoch nachhaltig geschädigt. Mehr als halbmetertiefe Fahrspuren im Moorboden haben die erlenwaldtypische Flora auf Jahrzehnte gestört.
Am 23. Mai 2016 informierte die Staatsanwaltschaft Potsdam die NaturFreunde Brandenburg darüber, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, weil keine erhebliche Beeinträchtigung eines FFH-Lebensraumtyps und folglich auch keine Straftat vorliegen soll. Es handle sich vielmehr um eine Ordnungswidrigkeit nach Brandenburgischem Naturschutzgesetz. Die Staatsanwaltschaft gab das Verfahren zur Ahndung an die zuständige Behörde des Landkreises Teltow-Fläming ab.
Die NaturFreunde Brandenburg geben sich mit der Begründung zur Einstellung des Strafverfahrens nicht zufrieden: "Hier wurde in einem jahrelangen Verfahren ein Schutzgebiet identifiziert, untersucht, dokumentiert und letztendlich von der EU-Kommission anerkannt. Es entsteht der Eindruck, dass im Ernstfall der Schutzstatus ohne weiteres aufgehoben werden kann", sagt die amtierende Vorsitzende Grit Gehrau.
Der Naturschutzverband kann gegen die Einstellung des Strafverfahrens keine Rechtsmittel einlegen, da er kein "Verletzter" im Sinne der Strafprozessordnung ist. "Unsere natürlichen Lebensgrundlagen sind schlechter geschützt als jemand, der sich beleidigt fühlt. Die Natur braucht einen Anwalt. Wir fordern, dass hier endlich ein Beschwerderecht für anerkannte Naturschutzverbände eingeführt wird", so Gehrau weiter.
Dennoch freuen sich die NaturFreunde über den Etappensieg. "Wir werden das Verfahren vor der Ordnungsbehörde weiter begleiten", kündigt die Vorsitzende an.
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