Das Volksbegehren Artenvielfalt, das unter dem Slogan "Rettet die Bienen" ein besseres Naturschutzgesetz in Bayern durchsetzen will, hat sein Ziel erreicht. Die Initiator*innen melden, die erforderlichen zehn Prozent der Wahlberechtigten hätten sich bereits zwei Tage vor Ablauf der offiziellen Frist in die Listen eingetragen, sie sprechen von mehr als 1,7 Millionen Unterschriften.
Ein breites gesellschaftliches Bündnis von mehr als 100 Organisationen, Unternehmen, Parteien und Verbänden – darunter auch die NaturFreunde Bayern – hatte das Volksbegehren unterstützt. Bayerische Bürger*innen hatten vom 31. Januar bis 13. Februar 2019 die Chance, sich in Unterschriftenlisten in ihren Rathäusern einzutragen. Vor den Rathäusern entstanden zum Teil lange Warteschlangen.
Warum gibt es ein Volksbegehren?
Die Biodiversität in Bayern nimmt dramatisch ab: Rund ein Viertel aller Tiere, die in Bayern beheimatet sind, bewertet die Rote Liste des Bayerischen Umweltministeriums als verschollen, ausgestorben oder bedroht. So leben in Bayern nur noch halb so viele Feldvögel wie vor 30 Jahren. Selbst bei Arten, die einmal weit verbreitet waren, wie Kiebitz, Feldlerche, Rauch- und Mehlschwalbe sind laut Umweltministerium bedenkliche Rückgänge zu verzeichnen.
Wieso geht die Artenvielfalt zurück?
Die entscheidende Ursache des Massenaussterbens ist der Mensch: Er verdrängt die Tiere aus ihren Lebensräumen, er nutzt diesen Raum für intensive Landwirtschaft, er überdüngt die Felder, er betoniert intakte Landschaft zu und baut darauf Wohnhäuser, Gewerbegebiete oder Ski-Arenen. Das Ziel des Volksbegehrens ist darum ein neues Naturschutzgesetz, das mit effektiven Regelungen das Artensterben in Bayern sofort stoppen soll, zum Beispiel durch die bayernweite Vernetzung der verbliebenen Lebensräume, der Schaffung von Blühwiesen und der Verbannung von Pestiziden.
Wie funktioniert das Volksbegehren?
Das Volksbegehren ist ein Mittel der direkten Demokratie. Es ermöglicht Bürger*innen die Einbringung eines Gesetzesentwurfs in den Bayerischen Landtag. Vom 31. Januar bis zum 13. Februar 2019 mussten sich fast eine Million Wahlberechtigte persönlich in den Rathäusern in Listen eintragen, um das Volksbegehren Artenvielfalt erfolgreich zu machen. Diese Hürde ist erreicht, nun ist der bayerische Landtag am Zug. Der hat mehrere Möglichkeiten: Entweder er nimmt den Gesetzentwurf des Volksbegehrens unverändert an. Oder er lehnt ihn ab – dann darf die Bevölkerung bei einem Volksentscheid darüber abstimmen. Oder der Landtag stellt dem Volksbegehren einen eigenen Gesetzentwurf entgegen – dann werden bei einem Volksentscheid beide Gesetzentwürfe zur Abstimmung gestellt.