Proklamation der Lippe als Flusslandschaft des Jahres 2018/19

Am 24. März wird in Dorsten die Lippe zur Flusslandschaft des Jahres 2018/19 ernannt. Die NaturFreunde Deutschlands und der Deutsche Angelfischerverband rufen alle zwei Jahre eine neue Flusslandschaft aus, um die Bevölkerung für die ökologische, ökonomische und soziokulturelle Bedeutung der Flüsse zu sensibilisieren.

Details zur Proklamation: www.naturfreunde.de/proklamation-flusslandschaft-lippe

Die Auswahl traf der gemeinsame Beirat für Gewässerökologie des Deutschen Angelfischerverbandes (DAFV) und der NaturFreunde Deutschlands (NFD) in enger Zusammenarbeit mit den Landesvorständen beider Verbände. Die Flusslandschaft des Jahres wird in die Liste „Natur des Jahres“ des Bundesumweltministeriums aufgenommen.

Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands, weist auf die Bedeutung der Proklamation hin: „Die Flusslandschaft des Jahres versucht drei zentrale ökologische Dimensionen miteinander zu verbinden: Wasser, Boden und Biodiversität. Sie bewertet Öko-Systeme, die von zentraler Bedeutung für das Leben sind.“

Die Lippe ist ein 220 km langer rechter Nebenfluss des Rheins in Nordrhein-Westfalen mit einem Einzugsgebiet von 4.890 Quadratkilometern. Schon die Römer nutzten die Lippe als wichtigen Transportweg.

Joachim Nibbe, Bundesfachbereichsleiter Naturschutz, Umwelt und Sanfter Tourismus der NaturFreunde Deutschlands, erklärt dazu: „Nach der Emscher wird mit der Lippe ein zweiter Fluss aus der früheren industriellen Herzkammer unseres Landes herausgehoben. Das geschieht zu Recht, denn die Lippe wurde sehr frühzeitig kanalisiert, die Wasserqualität war auf ein historisches Tief gesunken.“

Natürlich ist noch viel zu tun, aber es gibt bereits deutliche Zeichen der Verbesserung. Durch Renaturierungsmaßnahmen der Lippe wurde der Hochwasserschutz deutlich verbessert. Die Vielfalt von Pflanzen und Tieren hat wieder zugenommen, das Wasser ist sauberer geworden. In den Feuchtwiesen entlang der Auen, die noch relativ naturnah sind und zum Teil unter Naturschutz stehen, kommen Otter, Wachtelkönig, Laubfrosch und Lauch-Gamander (wieder) vor.

„Mit der Ausweisung der Flusslandschaft des Jahres leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Ökosysteme. In unserer neuen geologischen Erdepoche des Anthropozäns ist die Verantwortung des Menschen für den Schutz der Natur noch größer geworden. Dieser Verantwortung müssen wir auch im Alltag gerecht werden“, so Joachim Nibbe.

Weltweite Anstrengung zum Schutz der Gewässer notwendig

Nicht nur in Nordrhein-Westfalen ist noch viel zu tun, sondern bundesweit. Das zeigt die EU-Wasserrahmenrichtlinie. Danach verfehlen 93 Prozent der Fließgewässer in Deutschland den darin geforderten „guten ökologischen Zustand“. Bei den notwendigen Anstrengungen geht es aber nicht nur um unser Land. Die Anstrengungen zum Schutz der Gewässer müssen weltweit verstärkt werden.

Die Fakten sind bekannt: Durch die maßlosen Eingriffe des Menschen sind Boden, Wasser und Artenvielfalt zu Engpässen unseres Lebens geworden. Nach dem aktuellen Weltwasserbericht der Vereinten Nationen leben 3,6 Milliarden Menschen in Gebieten, die mindestens einen Monat pro Jahr von Wassermangel bedroht sind. 2050 werden es Prognosen zufolge bis zu 5,7 Milliarden sein. Weltweit gibt es viele abschreckende Beispiele, lebensbedrohend und naturzerstörend. Flüsse werden zu Kloaken, ihnen wird der Raum genommen, Wasser wird vergeudet. Vor allem die industrialisierten Monokulturen der Landwirtschaft verschwenden Wasser, zerstören Böden und vernichten Arten. Die Erderwärmung wird den Wasserkreislauf weiter verändern, vor allem in den warmen Regionen wird Wasser knapp mit weitreichenden Folgen für die Ernährung. Ökologische Grenzen werden sichtbar.

Sauberes Wasser ist Menschenrecht

Papst Franziskus schreibt in seiner Öko-Enzyklika „Laudato Si’“: „Sauberes Wasser ist eine Frage von vorrangiger Bedeutung, denn es ist unentbehrlich für das menschliche Leben und zur Erhaltung der Ökosysteme der Erde ... mit schweren kurz- und langfristigen Folgen.“ Sauberes Wasser ist „ein grundlegendes, fundamentales und allgemeines Menschenrecht, weil es für das Überleben der Menschen ausschlaggebend ist und daher die Bedingung für die Ausübung der anderen Menschenrechte ist.“ Wasser darf keine Ware sein.

Michael Müller betont: „Wasser muss öffentlich bleiben. Der einseitige Kommerzialisierungs- und Privatisierungskurs muss gestoppt werden. Ziel einer verantwortungsvollen internationalen Handels- und Entwicklungszusammenarbeit muss der Schutz von Menschen, Umwelt sowie lokaler und regionaler Entwicklung sein.“
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NaturFreunde Deutschlands
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Bundesfachbereichsleiter Naturschutz, Umwelt und Sanfter Tourismus
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