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Bundesfachgruppe Bergsport plant Ausbildung zum*zur Sachkundigen für PSA-Prüfungen
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Zur Ausübung des Klettersports ist eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) nötig. Hierzu gehören Klettergurt, Helm, Karabiner, Schlingen, Seile und weitere Ausrüstungsgegenstände, die vor Absturz schützen sollen. Diese Gegenstände tragen eine EN-Prüfnummer und werden in sogenannte PSA-Kategorien eingeordnet. Kletternde sind für den funktionsfähigen Zustand ihrer PSA selbst verantwortlich. Bei Unsicherheit können Expert*innen die PSA prüfen...