EU-Ratspräsidentschaft

Deutschland übernimmt ab dem 1. Juli den Vorsitz des Rates der Europäischen Union
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Bis Jahresende übernimmt die Bundesrepublik am 1. Juli die EU-Ratspräsidentschaft, also den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Zentrale Aufgabe dieses Gremiums besteht in der Koordinierung die Politik der EU. Der Rat ist zusammen mit dem Europaparlament und der Europäischen Kommission für die Gesetzgebung zuständig. Der Rat der Europäischen Union ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat, dem Treffen der Staats- und Regierungschefs...