Das Bundesverfassungsgericht erklärt in seinem Urteil den Atomausstieg für verfassungsgemäß. Allerdings steht den drei klagenden AKW-Betreibern eine Entschädigung zu für nach der Laufzeitverlängerung 2010 getätigte Investitionen sowie beim Atomausstieg 2011 nicht berücksichtigte Reststrommengen. Der Dortmunder Bundestagsabgeordnete und NaturFreund Marco Bülow erklärt hierzu: Ich begrüße, dass das Bundesverfassungsgericht den Atomausstieg für...