Übungsleiterfreibetrag

Artikel
Wie www.vereinsknowhow.de im Vereinsinfobrief Nr. 310 (Ausgabe 3/2016 – 8.2.2016) berichtete, hat die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt ihren Erlass zum Übungsleiterfreibetrag aktualisiert (25.11.2015, S 2245 A-2-St 213): Ein-Drittel-Grenze liegt pauschal bei 14 Stunden Tätigkeiten, die im Rahmen des Übungsleiterfreibetrags (§ 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz) begünstigt sind, müssen nebenberuflich ausgeübt werden. Das ist der Fall, wenn die...