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Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Laufzeitverlängerung für belgische AKW erklärt Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands: Mit seinem Urteil zum Atomkraftwerk Doel ( Rechtssache C-411/17 ) hat der Europäische Gerichtshof zwar das belgische Gesetz zur Laufzeitverlängerung für die beiden Atomkraftwerksblöcke in Doel gerügt, die sofortige Stilllegung des AKW jedoch nicht angeordnet. Die belgische...