Zoom: https://zoom.us/j/526339150
Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Menschenrecht auf Wohnen ist Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard, wie es in Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) verbrieft ist.
Das Recht auf Wohnen beinhaltet mehr als nur ein Dach über dem Kopf zu haben. Der Wohnraum muss laut dem UN-Sozialpakt angemessen sein. Ob er angemessen ist, bemisst sich an sieben Kriterien: gesetzlicher Schutz der Unterkunft (zum Beispiel durch einen Mietvertrag), Verfügbarkeit von Diensten (unter anderem Trinkwasser, Energie zum Kochen, Heizen und Beleuchten), Bezahlbarkeit des Wohnraums, Bewohnbarkeit der Räume (unter anderem Schutz vor Kälte, Hitze, Regen, Wind), diskriminierungsfreier Zugang zu Wohnraum, geeigneter Standort (zum Beispiel Nähe zu Gesundheitsdiensten, Schulen usw.) und kulturelle Angemessenheit (zum Beispiel bestimmte Baumaterialien oder Raumaufteilungen). Der UN-Fachausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat zentrale Dokumente zur Auslegung des Rechts auf Wohnen herausgegeben.
Einführung: Uwe Hiksch, NaturFreunde Berlin
Zoom-Konferenz: https://zoom.us/j/526339150
Politik konkret:
Die Reihe "Politik konkret" beschäftigt sich mit gesellschaftlichen Themen und versucht Antworten aus Sicht der NaturFreunde zu formulieren. Ziel ist, durch eine Analyse der bestehenden Verhältnisse die Ursachen der bestehenden Probleme herauszuarbeiten, konkrete Veränderungsmöglichkeiten aufzuzeigen und damit Grundlagen für politische Interventionsmöglichkeiten anzubieten.
In der Reihe "Politik konkret" werden Themen aus der Bereich Umweltpolitik, Freihandel, Antifaschismus, Antirassismus und vieles mehr behandelt.
NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch, (0176) 62 01 59 02, hiksch@naturfreunde.de