Die Ausbildung zum*zur Ausbilder*in künstliche Kletteranlagen ist der erste Schritt auf dem Weg zum Trainer*in C - Sportklettern. Mit dieser Qualifikation können Einführungskurse für künstliche Kletteranlagen angeboten sowie Trainingseinheiten für Sportklettergruppen erstellt werden.
- Vollendung des 18. Lebensjahres (zum Lehrgangsende)
- Mitglied der NaturFreunde oder eines Gastverbandes
- Nachweis Erste-Hilfe-Ausbildung (9 LE, nicht älter als 2 Jahre)
- Beherrschung des Schwierigkeitsgrad VI (UIAA-Skala)
- Kletter- und Sportbekleidung
- Sportschuhe für die Halle
- Kletterschuhe
- Sportkletterhüftgurt
- Einfachseil pro 2 Teilnehmer*innen
- 2 Bandschlingen 120 cm, vernäht
- 8 Expressschlingen mit Karabinern
- 2 HMS-Karabiner (3-Wegeverschlusskarabiner)
- Sicherungsgerät: Autotube oder Halbautomat
- Kurzprusik 5-6 mm, ca. 30 cm lang
- Erste-Hilfe-Ausstattung
Mit bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden einen drei Jahre gültigen Sportausweis mit der Bezeichnung "Ausbilder künstliche Kletteranlagen", der von der Bundesfachgruppe Bergsport der NaturFreunde Deutschlands ausgestellt wird.
Ein gültiger Übungsleiter*innen-Ausweis ist auch die Grundlage für den erweiterten Versicherungsschutz der NaturFreunde Deutschlands. Denn für alle Übungsleiter*innen mit gültigem Übungsleiter*innen-Ausweis besteht neben einer Unfall- und Verbandshaftpflichtversicherung eine zusätzliche Strafrechtsschutzversicherung, sofern sie ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben.
Für die Verlängerung der Lizenz ist mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung nötig
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