Demokratische Zivilgesellschaft stärken – Gemeinnützigkeitsrecht reformieren!

Ein Beschluss des Bundesausschusses der NaturFreunde Deutschlands

Die NaturFreunde Deutschlands fordern die Bundesregierung und die Bundesländer auf, Rechtssicherheit für gemeinnützige Organisationen zu schaffen. Demokratie braucht breite Räume für zivilgesellschaftliches Engagement außerhalb von Parteien. Aber seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs, das Attac die Gemeinnützigkeit entzogen hat, ist dieses Engagement immer häufiger mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit bedroht.

Wir fordern: Gemeinnützige Organisationen, die selbstlos und im Einklang mit den Werten des Grundgesetzes im Dienste der Allgemeinheit tätig sind, müssen sich zur Verfolgung ihrer gemeinnützigen Zwecke unbeschränkt an der öffentlichen Meinungsbildung beteiligen dürfen. Gemeinnützige Organisationen müssen für ihre ideellen Zwecke Partei ergreifen können. Sie müssen überparteilich, aber nicht unparteiisch sein.

Dieser Beschluss ist Teil eines Pakets, das der NaturFreunde-Bundesausschuss – das zweithöchste Organ des Verbandes – am 30. April 2020 verabschiedet hat. Eigentlich war der entsprechende Antrag zum 31. Bundeskongress der NaturFreunde Deutschlands eingereicht worden, der jedoch aufgrund der Corona-Krise verschoben wurde. Um NaturFreund*innen für die nächsten Monate besser handlungsfähig zu machen, hat der Bundesausschuss über wichtige Kongress-Anträge bereits jetzt entschieden.

Gemeinnützige Organisationen müssen sich auch gelegentlich zu anderen als ihren Zwecken öffentlich äußern dürfen, ohne dass dies für die Gemeinnützigkeit schädlich ist, zum Beispiel, wenn der Sportverein sich gegen Rassismus stark macht.

Als Sofortmaßnahme muss die Liste der explizit gemeinnützigen Tätigkeiten um die Förderung der Wahrnehmung und Verwirklichung von Grundrechten, Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Klimaschutz, Demokratie, informationeller Selbstbestimmung, Menschenrechten und der Gleichstellung der Geschlechter erweitert werden. Politische Bildung gemeinnütziger Organisationen muss weiterhin Haltung beziehen dürfen, statt in „geistiger Offenheit“ durchgeführt werden zu müssen.

Politische Bildung muss auch zum Handeln aufrufen dürfen. Wir lehnen die Schaffung einer neuen steuerbefreiten Vereinsform ab, die politisch aktiv sein darf, aber nicht gemeinnützig wäre. Gemeinnützige Organisationen dürfen nicht vor die Wahl gestellt werden, entweder politisch oder gemeinnützig zu sein. Die NaturFreunde Deutschlands verurteilen aufs Schärfste den Entzug der Gemeinnützigkeit von Attac, Campact und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten.

Verabschiedet am 30. April 2020 vom Bundesausschuss der NaturFreunde Deutschlands.