Wenn Umweltverbände von extrem Rechten unterstützt werden

Eine Hilfestellung der Fachstelle Radikalisierungsprävention und Engagement im Naturschutz (FARN)

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Was sollten Natur- und Umweltschutzorganisationen tun, wenn extrem rechte Gruppierungen ihre Positionen öffentlich unterstützen – zum Beispiel auf Internetseiten, in Social-Media-Kanälen, mit Hilfe von Flyern oder auch in Parlamenten?

Wenn antidemokratische Organisationen oder Parteien Positionen von Natur- und Umweltschutzverbänden öffentlich unterstützen, gilt es dem Eindruck entgegenzutreten, dass mit diesen Akteur*innen eine Zusammenarbeit oder weitergehende inhaltliche Überschneidungen bestünde.

Auch wenn es scheinbar punktuelle inhaltliche Überschneidungen gibt, laufen solche Angebote der Zusammenarbeit letztlich auf eine Umarmungsstrategie hinaus, die von antidemokratischen Kräften zur eigenen Legitimation genutzt werden. Am Ende wird hierdurch auch der demokratische Konsens des Verbandes beschädigt.

Die gemeinsame Fachstelle Radikalisierungsprävention und Engagement im Naturschutz (FARN) von NaturFreunden und Naturfreundejugend identifiziert rechtsextreme und menschenverachtende Ideologien und Denkmuster im Natur- und Umweltschutz und erarbeitet menschenbejahende und demokratiefördernde Gegenentwürfe.
www.nf-farn.de

In der Praxis müssen sich die demokratischen Verbände von den antidemokratischen Kräften distanzieren, ohne dabei jedoch die eigenen inhaltlichen Positionen aufzugeben. Für die Kommunikation nach außen gilt, der Öffentlichkeit klar zu machen, welcher Schaden der Demokratie droht, wenn Verbände die Unterstützung von extrem rechten Organisationen und Parteien annehmen würden.

Konkret bedeutet das: das Geschehene so transparent wie möglich machen. Hierzu kann ein Beitrag für die eigene Internetseite verfasst werden, auch Social-Media-Kanäle eignen sich sehr gut. Klassischerweise ist die Pressemitteilungen das probate Mittel, um sich deutlich abzugrenzen, aber auch um die eigene (umweltpolitische) Position zurückzuerobern.

Klare Botschaft sollte dabei sein, dass der demokratische und menschenrechtliche Konsens des Verbandes dem Welt- und Menschenbild der extrem rechten Gruppierungen unvereinbar gegenübersteht, eine Zusammenarbeit (auch eine punktuelle) deshalb ausgeschlossen ist und man keinerlei Unterstützung seitens antidemokratischer Kräfte wünscht.

Denn klar ist: Die Zusammenarbeit mit antidemokratischen Akteur*innen hat immer das Potenzial, diese Akteur*innen und ihre Ideologien zu normalisieren. Und natürlich: Per Newsletter oder E-Mail-Verteiler sollten auch die eigenen Mitglieder über den Umarmungsversuch informiert werden. Durch diese interne Kommunikation gibt es nämlich auch die Chance, sich innerhalb des Verbandes nochmals des eigenen Selbstverständnisses zu vergewissern. Das verhindert zudem, dass sich Personen mit extrem rechten Ideologien in den Verband „verirren“ – oder hier verbleiben. Zusätzlich kann auch abgeklärt werden, ob sich die antidemokratische Gruppierung rechtswidrig verhalten hat. Das ist immer dann der Fall, wenn ihre „Unterstützung“ den Anschein einer bestehenden Kooperation erweckt.

Lukas Nicolaisen
Fachstellenleiter FARN