Finger weg vom Verbandsklagerecht für Natur- und Umweltschutzverbände

Ein Beschluss des Bundesausschusses der NaturFreunde Deutschlands

Mit Sorge sehen die NaturFreunde Deutschlands, dass es derzeit von Politiker*innen auf Bundesund Landesebene Bestrebungen gibt, das Verbandsklagerecht deutlich zu beschneiden.

So legten führende Politiker*innen der Regierungspartei CDU Mitte September 2019 einen „11-Punkte-Plan für schnelleres Bauen“ vor. Neben berechtigten Forderungen, wie die Planungskapazitäten zu erhöhen und mehr Planer*innen einzustellen, geht es dort darum, die Mitwirkungsrechte der Natur- und Umweltschutzverbände einzuschränken.

Auf der Länderebene (zum Beispiel Schleswig-Holstein) wurden zwischenzeitlich sogar Forderungen erhoben, das Verbandsklagerecht ganz abzuschaffen. Kritisiert wird auch die Initiative der Bundesregierung, bestimmte Infrastrukturvorhaben in das geplante sogenannte Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) aufzunehmen. Nach Auffassung der NaturFreunde Deutschlands ist dies der Versuch, die Beteiligungs- und Klagerechte von Bürger*innen und Umweltverbänden gegen umstrittene Großprojekte europarechts- und völkerrechtswidrig auszuschalten.

Dieser Beschluss ist Teil eines Pakets, das der NaturFreunde-Bundesausschuss – das zweithöchste Organ des Verbandes – am 30. April 2020 verabschiedet hat. Eigentlich war der entsprechende Antrag zum 31. Bundeskongress der NaturFreunde Deutschlands eingereicht worden, der jedoch aufgrund der Corona-Krise verschoben wurde. Um NaturFreund*innen für die nächsten Monate besser handlungsfähig zu machen, hat der Bundesausschuss über wichtige Kongress-Anträge bereits jetzt entschieden.

Die NaturFreunde Deutschlands fordern daher, dass:

  • sich die Verantwortlichen in der Bundesregierung und in den Landesregierungen dafür einsetzen, dass es zu keinen Einschränkungen des Verbandsklagerechts der Natur- und Umweltschutzverbände kommt;
  • die Bundesregierung die Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft durch die Bundesrepublik Deutschland im zweiten Halbjahr 2020 nicht dazu nutzt, mittels einer Initiative zur Reform der sogenannten „Aarhus-Konvention“ Bürger* innenbeteiligungsrechte und den freien Zugang zu Umweltinformationen einzuschränken; 
  • die Regierungen im Bund und in den Ländern dafür sorgen, dass mehr Planungskapazitäten im Bereich der Infrastrukturentwicklung geschaffen werden und entsprechend mehr Planer* innen ausgebildet und eingestellt werden. Das betrifft auch die kommunale Ebene.

Verabschiedet am 30. April 2020 vom Bundesausschuss der NaturFreunde Deutschlands.