NaturFreunde fordern Änderungen am Gemeinnützigkeitsrecht
Berlin, 18.3.2019 – Der Bundesausschuss der NaturFreunde Deutschlands e.V. hat am 16. März in Frankfurt die Forderung nach einem neuen Gemeinnützigkeitsrecht verabschiedet, das der gesellschaftspolitischen Rolle von Nichtregierungsorganisationen Rechnung trägt. Die NaturFreunde reagieren damit auf das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Gemeinnützigkeit von Attac, das Auswirkungen auf viele Vereine hat. So hat Campact e.V. heute mitgeteilt, keine Spendenquittungen mehr auszustellen, weil der Verein ebenfalls mit dem Entzug seiner Gemeinnützigkeit rechnen müsse.
Dazu erklärt die Bundesgeschäftsführerin der NaturFreunde Deutschlands, Maritta Strasser:
„Wer selbstlos zum Wohle der Allgemeinheit tätig ist, verdient als gemeinnützig anerkannt zu werden. Das muss auch gelten für die Wahrnehmung und Verwirklichung von Grundrechten, den Einsatz für Frieden, soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz, informationelle Selbstbestimmung, für Menschenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter. Unsere Demokratie braucht eine starke Zivilgesellschaft, die sich politisch einmischt. Das Gemeinnützigkeitsrecht darf nicht missbraucht werden, um unbequeme Stimmen zu unterdrücken. Es muss jetzt reformiert werden, um Rechtssicherheit wiederherzustellen!“
Den Beschluss des NaturFreunde-Bundesausschusses finden Sie im Volltext unter:
www.naturfreunde.de/fuer-ein-modernes-Gemeinnuetzigkeitsrecht
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Maritta Strasser
Bundesgeschäftsführerin
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