Bei der Anerkennung von Erste-Hilfe-Ausbildungen hat sich Folgendes geändert: Musste bisher ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen werden, ist es seit dem 1. April eine „Erste-Hilfe-Grundausbildung“ mit 9 Lerneinheiten gemäß den „Gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- & Fortbildung in Erster Hilfe“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe. Diese „Ausbildung“ – bitte achtet bei eurer Kurswahl auf einen Abschluss mit exakt diesem Begriff –...